FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen
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finanzen.net Brokerage ist ein Angebot der finanzen.net GmbH, das in besonderem Maße auf die Interessen der Nutzer von finanzen.net abgestimmt ist. Über finanzen-broker.net, finanzen.net und weitere Angebote der finanzen.net GmbH können Anleger ein Wertpapierdepot einrichten und von speziellen Handelskonditionen und Mehrwerten auf finanzen.net, den Apps und weiteren Diensten von finanzen.net profitieren.
Die Konto- und Depotführung sowie weitere Finanzdienstleitungen für finanzen.net Brokerage-Kunden erfolgen bei unserem Kooperationspartner der onvista bank. Die onvista bank ist eine Marke der Commerzbank AG mit Sitz in Frankfurt am Main und ist über diese freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und unterliegt der deutschen Bankenaufsicht.
Anleger, die ein finanzen.net Brokerage-Depot eröffnen, profitieren von speziellen Handelskonditionen sowie zahlreichen Mehrwerten auf finanzen.net, den Apps und weiteren Diensten von finanzen.net.
Günstige Handelskonditionen
Beim Handel von Wertpapieren profitieren finanzen.net Brokerage-Kunden von besonderen Konditionen. Für den Handel aller Wertpapiere an allen deutschen Handelsplätzen fallen lediglich Orderprovisionen von 5 € an. Hinzu kommen 2,00 € als pauschalierte Handelsplatzgebühr (ggf. zzgl. Börsengebühren / Maklercourtage). Beim Fondskauf über die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) entfällt der Ausgabeaufschlag bei mehr als 18.000 Fonds. Das sogenannte "Agio" liegt häufig bei 5 %. Bei finanzen.net Brokerage zahlen Sie auch hier lediglich 5 Euro Orderprovision (unabhängig vom Ordervolumen).
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Mit den für finanzen.net Brokerage-Kunden angebotenen Konditionen hat die für die Konto- und Depotführung verantwortliche onvista bank bereits viele Auszeichnungen erhalten, u. a. mit regelmäßigen Testsiegen im Fachmagazin €uro am Sonntag (zuletzt in Ausgabe 32/2019). Im Jahr 2019 wurde die onvista bank zudem von Finanztest als „günstigste Bank für alle Depotmodelle“ ausgezeichnet (Ausgabe 11/2019).
Enge Verknüpfung mit finanzen.net
Durch das Zusammenspiel des finanzen.net Brokerage- Depots mit finanzen.net, den finanzen.net Apps und anderen Diensten von finanzen.net werden Synergien geschaffen, die sich durch eine enge Verknüpfung von Informationen und Transaktionen auszeichnen. Die Kombination von Finanzportal und Online-Broker schafft Transparenz bei Anlageentscheidungen und bietet größtmöglichen Komfort.
Verknüpfung von finanzen.net-Account mit dem finanzen.net Brokerage-Depot
finanzen.net bietet umfassende Finanzinformationen für aktive Anleger. finanzen.net-Nutzer, die ihr finanzen.net Brokerage-Depot mit ihrem finanzen.net-Account verknüpfen, können sich auf finanzen.net in Echtzeit über aktuelle Kurse und Marktentwicklungen informieren und anschließend ihre Kauf- oder Verkaufsentscheidungen mit wenigen Klicks unmittelbar über das finanzen.net Brokerage-Depot umsetzen.
Exklusive Mehrwerte für finanzen.net-Nutzer
finanzen.net Brokerage-Kunden profitieren darüber hinaus von exklusiven Mehrwerten auf finanzen.net. Neben dem unmittelbaren Handel aus der Webseite und den Apps von finanzen.net bietet finanzen.net seinen Nutzern die Möglichkeit, dort den Überblick über ihr Depot zu behalten, wo sie sich über die Finanzmärkte informieren, indem sie sich ihr Depot direkt in den geschützten Bereichen von finanzen.net und den finanzen.net-Apps anzeigen lassen. Zahlreiche weitere Mehrwerte befinden sich in Planung.
Als Betreiber der Website finanzen-broker.net ist die finanzen.net GmbH verantwortlich für die Inhalte dieser Webseite sowie den Zugang zum Brokerage-Angebot der onvista bank über diese Website, über finanzen.net, über die finanzen.net Apps und weitere Dienste von finanzen.net.
Die Konto- und Depotführung sowie weitere Finanzdienstleitungen für finanzen.net Brokerage-Kunden erfolgen bei unserem Kooperationspartner der onvista bank. Die onvista bank ist eine Marke der Commerzbank AG mit Sitz in Frankfurt am Main und ist über diese freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und unterliegt der deutschen Bankenaufsicht.
Als Depotbank ist die onvista bank verantwortlich für alle im Zusammenhang mit ihrem Wertpapierkonto stehenden Dienstleistungen und Fragen sowie für den Zugang zum Webtrading unter https://webtrading.finanzen-broker.net/.
Die Benutzungshinweise zum Webtrading finden Sie im folgenden Handbuch: Kurzanleitung Webtrading. Falls Ihre Fragen nicht beantwortet werden, schicken Sie uns diese gerne per E-Mail unter: finanzen-brokerage@onvista-bank.de
Ab 1. Januar 2015 führen wir automatisch für alle unsere Kunden die Kirchensteuer zur Kapitalertragsteuer an das Finanzamt ab. Dazu ist es erforderlich, dass wir anhand Ihrer Adressdaten Ihre TIN beim BZST erfragen, falls Sie uns diese noch nicht gemeldet haben. Um zu ermitteln, ob eine Kirchensteuerpflicht besteht, sind wir verpflichtet einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern Ihr persönliches Kirchensteuermerkmal anhand der uns vorliegenden TIN zu ermitteln. Sind Sie nicht kirchsteuerpflichtig oder haben der Übermittlung widersprochen, wird uns ein Nullwert übermittelt. In diesem Fall findet kein Kirchensteuerabzug statt.
Wir sind verpflichtet das persönliche Kirchensteuermerkmal (KISTAM) für alle natürlichen Personen, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen. Bei diesem Merkmal handelt es sich um einen sechsstelligen Datensatz, in dem die Religionszugehörigkeit, der zugehörige Steuersatz und das Gebiet der Religionsgemeinschaft verschlüsselt abgebildet sind.
Auf Basis des KISTAM erfolgt der Steuerabzug. Sind Sie nicht kirchensteuerpflichtig, wird uns ein Nullwert übermittelt. In diesem Fall findet kein Kirchensteuerabzug statt.
Ja. Sie können dem Datenabruf bis spätestens 30. Juni eines Jahres direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) widersprechen, indem Sie einen Sperrvermerk einlegen. Für den Widerspruch kann ausschließlich das Formular des BZSt verwendet werden, das im Formularcenter der Bundesfinanzverwaltung in der Rubrik Kirchensteuer hinterlegt ist (www.formulare-bfinv.de). Detaillierte Informationen zu Ihrem Widerspruchsrecht und den Folgen finden Sie auf den Seiten des Bundeszentralamtes für Steuern.
Achtung: Der Sperrvermerk entbindet nicht von der Kirchensteuer-Pflicht. Sie müssen die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer über die Steuererklärung ans Finanzamt abführen.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer unterscheidet der Gesetzgeber bei einem Depot übertrag zwischen einem Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel und einem Depotübertrag mit Gläubigerwechsel oder einer Schenkung. Überträge auf eigenes Depot gelten steuerrechtlich nicht als Gläubigerwechsel und sind daher steuerlich unbeachtlich. Unentgeltlicher Übertrag auf Depot eines Dritten bzw. Übertrag auf Depot des Ehegatten (z.B. aufgrund von Schenkung oder Erbschaft). Überträge auf Depots Dritter gelten als Überträge mit Gläubigerwechsel. Seit dem 01.01.2010 fallen darunter auch Überträge von Gemeinschafts-/ Einzeldepots auf Gemeinschafts-/Einzeldepots von Ehegatten. Werden ab dem 01.01.2009 angeschaffte Bestände unentgeltlich (z.B. aufgrund Schenkung oder Erbschaft) übertragen, erfolgt grundsätzlich die Meldung „unentgeltlicher Übertrag“ an die zuständigen Finanzbehörden. Anschaffungsdaten werden innerhalb von Deutschland automatisch an die Empfängerbank übermittelt, sofern diese beim übertragenden Institut vorliegen. Bitte beachten Sie die gesonderten gesetzlichen Regelungen für Zertifikate und Finanzinnovationen. Sonstiger Übertrag auf Depot eines Dritten Sofern bei Beauftragung der Übertrag nicht als Schenkung oder Erbschaft deklariert wurde, unterstellt das Einkommensteuergesetz eine Veräußerung. Es wird dann ein fiktiver Verkauf gerechnet, wobei ggf. Abgeltungssteuer zzgl. Soli und evtl. KiSt fällig und an das Betriebsstättenfinanzamt abgeführt werden. Bitte beachten Sie die gesonderten gesetzlichen Regelungen und Finanzinnovationen. Erfolgt keine Angabe, ist das abgebende Institut bei einem Übertrag auf ein Depot, dessen Inhaber namentlich nicht auf den Auftraggeber lautet, berechtigt, diesen Auftrag als „Sonstiger Übertrag auf Depot eines Dritten“ (= entgeltlicher Übertrag) zu behandeln.
Seit 2009 wird die Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne fällig. Davon behält das Finanzamt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und ab Januar 2015 auch Kirchensteuer ein. Die Besteuerung wird weitgehend von den Kreditinstituten durch Abzug bei Gutschrift der Erträge vorgenommen und ist damit für den Anleger erledigt. Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne müssen dann regelmäßig nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Auf alle Kapitalerträge wie Dividenden, Kursgewinne oder Zinsen muss seit dem 01.01.2009 Abgeltungsteuer in folgender Höhe entrichtet werden:
- 25% Abgeltungsteuer
- 5,5% Solidaritätszuschlag auf die zu zahlende Abgeltungsteuer
- 9% (für alle Bundesländer außer Bayern und Baden Württemberg) bzw. 8% (für Bayern und Baden Württemberg) Kirchensteuer auf den Abgeltungssteuerbetrag.
Da die Kirchensteuer sonderabzugsfähig ist und das zu versteuernde Einkommen senkt, betragen in diesem Fall Abgeltungssteuer 24,45 %, Solidaritätszuschlag 1,34 % und Kirchensteuer 2,20 %. Die Gesamt-Steuerbelastung durch die Abgeltungssteuer inklusive Soli und Kirchensteuer beträgt also ziemlich genau 28 %.
Alle im Privatvermögen anfallenden Kapitalerträge, also z.B. Zinsen aus Fest- oder Termingeldanlagen, Sparverträgen, verzinslichen Wertpapieren, Zertifikaten oder Anleihen, Erträge aus Investmentfonds oder Termingeschäften, Dividenden aus Aktien und auch Kursgewinne, die beim Verkauf von Wertpapieren anfallen, werden einheitlich von der Abgeltungsteuer erfasst.
Achtung: Der Sperrvermerk entbindet nicht von der Kirchensteuer-Pflicht. Sie müssen die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer über die Steuererklärung ans Finanzamt abführen.
Dies bedeutet insbesondere, dass die hälftige Besteuerung von Dividenden und von Aktienveräußerungsgewinnen nach dem Halbeinkünfteverfahren entfällt und alle Wertpapierveräußerungsgewinne zeitlich unbegrenzt, d.h. auch außerhalb der bis 31.12.2008 geltenden Jahresfrist, der Besteuerung unterliegen.
Verluste aus privaten Wertpapier- und Termingeschäften werden wie Gewinne zeitlich unbegrenzt und stets in voller Höhe steuerlich berücksichtigt. Dies gilt auch für Aktienverluste. Aktienverluste können aber ausschließlich mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden. Verluste aus allen anderen Wertpapier- und Termingeschäften können jedoch nicht nur mit Gewinnen aus diesen Geschäften, sondern auch mit laufenden Erträgen aus Kapitalanlagen wie bspw. Zinsen und Dividenden verrechnet werden.
Soweit die Kapitalanlagen bei einem Kreditinstitut im Inland erfolgen, wird dieses die Verlustverrechnung für den Kunden vornehmen und eine entsprechend geringere Abgeltungsteuer abziehen. Sofern am Ende des Jahres Verluste mangels verrechenbarer Erträge nicht ausgeglichen werden können, wird das Kreditinstitut diesen „Verlustüberhang“ auf das folgende Jahr übertragen und die Verrechnung dann fortsetzen. Der Kunde kann sich den „Verlustüberhang“ aber auch vom Kreditinstitut bescheinigen lassen, wenn er ihn im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zum Ausgleich von steuerbelasteten Kapitalerträgen aus anderen Quellen nutzen möchte. Eine solche Bescheinigung (Verlustbescheinigung) muss bis zum 15. Dezember eines Jahres beim Kreditinstitut beantragt werden. Bei Kapitalanlagen im Ausland können Verluste stets erst in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Nein. Hier bleibt es beim gegenwärtigen Recht. Ein Gewinn aus der Veräußerung nicht selbst genutzter Immobilien innerhalb von 10 Jahren nach Anschaffung ist steuerpflichtig. Die Versteuerung erfolgt im Rahmen der Veranlagung zum individuellen Steuersatz.
Nein. Von diesen Kapitaleinkünften wird seit 2009 nur noch der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro jährlich abgezogen. Darüber hinaus werden keine weiteren Werbungskosten (z.B. Depotgebühren, Vermögensverwaltungsgebühren, Reisekosten für Fahrten zum Anlageberater oder zur Hauptversammlung) mehr steuermindernd berücksichtigt. Abzugsfähig bleiben allerdings die in unmittelbarem Zusammenhang mit Veräußerungs- oder Termingeschäften anfallenden Aufwendungen (z.B. Provisionszahlungen).
Bei allen Wertpapieren, die vor dem 1.1.2009 gekauft und nach dem 1.1.2009 – also nach Einführung der Abgeltungsteuer – verkauft werden, gilt aus Vertrauensschutzgründen weiterhin das bisherige Steuerrecht. Wer also in diesen Fällen Aktien oder verzinsliche Wertpapiere länger als 12 Monate im Depot liegen hatte und diese mit Gewinn verkauft, kann den Kursgewinn weiterhin steuerfrei einnehmen. Allerdings erfolgt bei einer Veräußerung mit Verlust auch keine Verlustzuweisung! Bestimmte Anlageformen unterlagen bereits vor 2009 beim Verkauf – unabhängig von der Haltedauer – dem Zinsabschlag (sog. Finanzinnovationen wie z.B. Zerobonds, Aktienanleihen). Seit dem 1.1.2009 wird die Veräußerung solcher Wertpapiere sofort von der Abgeltungsteuer erfasst.
Eine spezielle Ausnahme ist für bestimmte Zertifikate ohne Ertrags- oder Kapitalgarantie vorgesehen, für die ein vorgezogener Stichtag gilt: Nur wer solche Zertifikate vor dem 15.3.2007 gekauft hat, wird nach dem 1.1.2009 uneingeschränkt nach den alten Steuerregeln behandelt. Eine weitere Sonderregelung gilt für Anteile an Spezialfonds und bestimmten anderen, spezielle Anlegerkreise ansprechende Investmentvermögen, wonach diese bei Verkauf ab dem 1.1.2009 nur dann nicht der Abgeltungsteuer unterliegen, wenn sie vor dem 10.11.2007 erworben wurden.
Ja. Der Ertrag aus abgezinsten Anleihen (z.B. Zerobonds, Disagio- Anleihen) ist bei Fälligkeit zu versteuern. Bei Einlösung solcher Wertpapiere, die vor 2009 den sog. Finanzinnovationen zugerechnet wurden, ist seit dem 1.1.2009 die Differenz zwischen Einlösungs- und Anschaffungswert der Abgeltungsteuer zu unterwerfen, unabhängig davon, wann diese erworben wurden.
Dies gilt nicht für die Einlösung von fälligen Anleihen mit laufenden Zinszahlungen, bei denen im Emissionszeitpunkt ein lediglich geringer, innerhalb der sog. „Disagio-Staffel“ liegender Abschlag vom Nennwert vorgenommen wurde, wenn diese Anleihen vor dem 1.1.2009 erworben wurden. Für nach diesem Stichtag erworbene Anleihen hat die Staffelregelung keine Bedeutung mehr.
Der 1.1.2009 gilt als Stichtag auch für Sparpläne. Kapitalerträge, die vor diesem Stichtag anfallen, werden nach altem Recht, danach zufließende Erträge nach neuem Recht besteuert.
Bei Wertpapieren, die im Rahmen solcher Verträge vor dem 1.1.2009 erworben und nach diesem Stichtag außerhalb der Jahresfrist verkauft werden, muss der Anleger wie bisher die Kursgewinne nicht versteuern.
Nein. Wer mit seinem Jahreseinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von derzeit 7.664 Euro liegt und keine Einkommensteuer zahlen muss, kann nach wie vor eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) bei seinem Finanzamt beantragen. Legt er diese seiner Bank vor, so werden seine Kapitalerträge ohne Steuerabzug gutgeschrieben.
Seit 2009 werden Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne trotz Abgeltungsteuer bis zur Höhe von 801 Euro jährlich (Sparer-Pauschbetrag) von der Einkommensteuer befreit. Dieser Pauschbetrag kann wie bisher von der Bank schon beim Steuerabzug berücksichtigt und Erträge insoweit steuerfrei gutgeschrieben werden, wenn der Kunde einen entsprechenden Freistellungsauftrag vorlegt.
Sie finden das Formular in unserem Formularcenter und können uns dieses postalisch oder per Fax zukommen lassen. Bitte beachten Sie, dass u.a. die Angabe Ihrer Steueridentifikationsnummer (TIN) zwingend erforderlich ist.
Es besteht die Möglichkeit einer Veranlagung auf Antrag beim Finanzamt. In diesem Fall sind, wie gegenwärtig, alle Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne neben den übrigen Einkünften in der Einkommensteuerveranlagung anzugeben. Außerdem ist die bereits im Abzugsverfahren einbehaltene Abgeltungsteuer nachzuweisen. Die benötigten Angaben werden die Kreditinstitute in einer Steuerbescheinigung zur Verfügung stellen. Das Finanzamt wird auf dieser Grundlage von Amts wegen eine Günstigerprüfung vornehmen und ggf. auch auf die Kapitaleinkünfte den geringeren Einkommensteuersatz anwenden, wobei die zuvor einbehaltene Abgeltungsteuer angerechnet wird.
Ja. Sofern Erträge aus ausländischen Wertpapieren stammen, die bei inländischen Kreditinstituten verwahrt werden, unterliegen sie wie inländische Erträge dem Abgeltungsteuerabzug. Erträge aus Kapitalanlagen im Ausland und im Ausland erzielte Veräußerungsgewinne müssen nach wie vor im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung angegeben werden, werden aber künftig ebenfalls wie inländische Kapitalerträge stets mit 25 % besteuert.
Ja. Die nach Berücksichtigung von Ermäßigungsansprüchen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen verbleibende, anrechenbare ausländische Quellensteuer wird bei Erträgen aus ausländischen Wertpapieren, die von inländischen Banken verwahrt werden, schon unmittelbar beim Abzug der Abgeltungsteuer angerechnet.Bei im Ausland erzielten Kapitalerträgen wird die hierauf angefallene ausländische Quellensteuer erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.
Für steuerinländische Privatpersonen erstellt die onvista bank jährlich die gesetzliche Jahressteuerbescheinigung. Diese stellen wir Ihnen in Ihre Postbox ein und verschicken diese zusätzlich per Post, sofern Sie im Steuerjahr 2016 Kapitalerträge hatten. Sie brauchen hierfür keine Bestellung vorzunehmen. Mit diesem gesetzlichen Reporting erhalten Sie alle Informationen, die Sie für Ihre Steuererklärung benötigen. Die Einstellung in die Postbox und der postalische Versand erfolgen voraussichtlich im März 2017.
Sollten Sie darüber hinaus für Ihre persönlichen Unterlagen noch weitergehende Informationen benötigen, können Sie das so genannte freiwillige Steuerreporting für pauschal 7,50€ (inkl. MwSt.) über Ihre Postbox bestellen. Dieses besteht aus der Erträgnisaufstellung. Sie finden die Bestellfunktion in der Postbox rechts über dem Link „Logout“, in dem Sie auf den Link „freiwillige Dokumente“ klicken. Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Online-Bestellfunktion in der Postbox vom 19. Dezember 2016 bis 28. Februar 2017 zur Verfügung stehen wird.
Hinweis: Sollten Sie bereits bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der onvista bank beantragt haben, ist diese in der Jahressteuerbescheinigung mit enthalten.
Die Steuer-ID ist eine persönliche Identifikationsnummer für steuerliche Belange und hat eine lebenslange Gültigkeit. Der Versand erfolgte durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im August 2008. Bei Bedarf kann die Steuer-ID dort (siehe www.bzst.de) jederzeit angefordert werden.
Die Nutzung von nur einem Depot bedeutet für Sie vor allem weniger Aufwand. Nicht nur bei der Verwaltung Ihrer Wertpapiere, sondern auch bei der Abwicklung der Steuererklärung. Zusätzlich profitieren Sie von mehr Transparenz über die Entwicklung Ihres gesamten Wertpapierbestandes und haben nur noch einen Ansprechpartner bei allen Fragen rund um Ihre Investmentaktivitäten.
Der Wechsel Ihres Depots zu finanzen.net Brokerage ist kostenlos. Gemäß dem Urteil des BGH (Az. XI ZR 200/03 und Az. XI ZR 49/04), darf Ihr bisheriges Kreditinstitut Ihnen für den Depotübertrag keine eigenen Gebühren in Rechnung stellen. Beachten Sie jedoch bitte, dass Kosten bei anderen Banken entstehen können, falls Ihre Wertpapiere im Ausland lagern oder nicht via Clearstream verwahrt werden.
Senden Sie einfach das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular Depotübertrag im Original an Ihr bisheriges Kreditinstitut, von dem Sie Wertpapiere zu finanzen.net Brokerage übertragen wollen.
Nein. Wenn Sie mit Ihrem Depot zu finanzen.net Brokerage wollen, ist keine Genehmigung Ihres Kreditinstituts nötig.
Nein. In der Regel verkauft Ihre depotführende Bank die Anteilsbruchstücke und überweist den Erlös auf Ihr Referenzkonto bzw. Verrechnungskonto. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre bisherige depotführende Bank.
Die Dauer des Depotübertrags liegt in der Regel zwischen 1-2 Wochen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Verantwortung des Übertrags bei der übergebenden Bank liegt, und dass es vor allem auch bei ausländischen Banken zu Verzögerungen kommen kann.
Nein. Während der Dauer des Depotübertrags ist der Handel mit den zu übertragenden Wertpapieren leider nicht möglich.
Nein. Das geschieht nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin bzw. wenn Sie im Formular auf Seite 3 unter "Konto-/Depotauflösung" das Feld "Darüber hinaus erteile ich Ihnen den Auftrag, mein(e) o.g. Depots aufzulösen" ankreuzen
In Deutschland ansässige Banken sind zur Weitergabe der Anschaffungsdaten gesetzlich verpflichtet. Beachten Sie bitte, dass im Webtrading der Kurs des Tages der Einlieferung angezeigt wird. Eine manuelle Einstellung der gelieferten Einstandskurse ist jedoch möglich. Eine Mail an unseren Kundenservice genügt.
Ein Übertrag der Verlustverrechnungstöpfe innerhalb Deutschlands ist möglich, wenn es sich um einen Übertrag auf eigenes Depot (Gläubigeridentität) handelt. D. h. Kontoinhaber bei der abgebenden und annehmenden Bank sind völlig identisch. Weitere Voraussetzung ist, dass ein kompletter Depotübertrag vorgenommen wird. Sie können auf dem Formular "Depotübertrag" ankreuzen, ob Sie alle oder nur einen Teil Ihrer Verlustverrechnungssalden übertragen möchten.
Wohnsitz innerhalb Deutschland:
Antrag auf Eröffnung eines Einzel-/ Gemeinschaftsdepots:
1. DEPOT-/ KONTOERÖFFNUNG
Sie finden das Online-Formular zur Depoteröffnung unter folgenden Link:
❯ finanzen.net Brokerage-Depot eröffnen
Falls Sie einen Freistellungsantrag einreichen möchten, finden Sie das Formular unter folgendem Link:
Falls Sie einen Depotübertrag einreichen möchten, finden Sie das Formular dazu unter folgendem Link:
2. IDENTITÄTSFESTSTELLUNG
Gehen Sie zu einer Filiale der Deutschen Post mit:
- Ihrem ausgedruckten und unterschriebenen Eröffnungsantrag
- Ihrem gültigen Personalausweis oder Reisepass
- dem Formular für das Postident Verfahren
3. KOSTENLOSER VERSAND DER UNTERLAGEN ZUR onvista bank
Nach erfolgreicher Legitimation sendet der Postmitarbeiter alle Unterlagen an die onvista bank. Für Sie entstehen dabei keinerlei Kosten.
4. ZUGANGSDATEN
Sobald Ihre Unterlagen eingetroffen sind und auf Vollständigkeit geprüft worden sind, dann erhalten Sie schon wenige Tage später Ihre persönlichen Zugangsdaten für Ihr neues Konto/ Depot bei finanzen.net Brokerage.
Wohnsitz außerhalb Deutschland:
1. DEPOT-/ KONTOERÖFFNUNG
Drucken Sie bitte die Depot-/ Kontoeröffnungsformulare aus und unterschreiben Sie diese an den entsprechenden Stellen:
❯ Depoteröffnung Einzel/Gemeinschaftskonto
Unter folgendem Link finden Sie das Formular, welches Sie für das Postident Verfahren benötigen:
❯ Legitimation für im Ausland lebende
Kontoinhaber und Bevollmächtigte
Falls Sie einen Depotübertrag einreichen möchten, finden Sie das Formular dazu unter folgendem Link:
2. IDENTITÄTSFESTSTELLUNG:
Bei folgenden Institutionen können Sie sich legitimieren lassen.
• Kreditinstitut
• Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar
Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit:
- Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
- das Formular für das Postident Verfahren
3.POSTVERSAND
Bitte senden Sie alle Unterlagen an uns:
onvista bank
Abteilung Depotführung
Wildunger Straße 6a
60487 Frankfurt am Main
4. ZUGANGSDATEN
Sobald Ihre Unterlagen eingetroffen sind und auf Vollständigkeit geprüft worden sind, dann erhalten Sie schon wenige Tage später Ihre persönlichen Zugangsdaten für Ihr neues Konto/ Depot bei finanzen.net Brokerage.
Die Freischaltung des Kontos/ Depots erfolgt direkt nach dem ersten Login.
Selbstverständlich erhalten Sie in Ausnahmefällen auch telefonisch alle Informationen, die Sie benötigen, um profitabel handeln zu können. In der Regel sollten Sie zur Abfrage von Handelsinformationen jedoch das Webtrading nutzen.
Im folgenden finden Sie den Link aller Trading Tools:
Ja, Sie können jederzeit Ihr Wertpapierdepot zu finanzen.net Brokerage übertragen lassen.
Wenn Sie Wertpapiere auf Ihr Depot bei finanzen.net Brokerage übertragen möchten, verwenden Sie bitte dieses Formular:
❯ Formular Depotübertrag
Das ausgefüllte Formular senden Sie dann an die abgebende Bank. Alternativ können Sie das Formular auch an die onvista bank senden, wenn Sie Ihre Depotnummer kennen. Wir schicken es dann gern per Post für Sie weiter.
Ja, Sie können EUREX Positionen zu finanzen.net Brokerage übertragen. Die Übertragung erfolgt innerhalb weniger Stunden.
Die Zahlungsinformationen zum BIC und IBAN finden Sie online über den Menüpunkt "Verwaltung" - " Login Information".
Um die Kontoauszüge in Ihrer Postbox zu finden, geben Sie in der Suchmaske einfach den gewünschten Zeitraum und die Dokumentenart „Kontoauszug“ ein und klicken auf "Zeigen".
Aus Sicherheitsgründen werden Überweisungen nur auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto ausgeführt.
Sie können Ihr Referenzkonto schriftlich ändern. Beachten Sie bitte, dass als Referenzkonto nur ein Konto akzeptiert wird, bei dem Sie Inhaber sind.
Nutzen Sie dafür das angegebene Formular:
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Referenzkontoänderung aus Sicherheitsgründen ausschließlich im Original per Post (nicht Fax; Scan) akzeptieren können. Diesbezüglich bitten wir Sie, uns Ihre Bankänderung an folgende Postanschrift zu senden:
onvista bank
Abteilung Depotführung
Wildunger Straße 6a
60487 Frankfurt am Main
Seit geraumer Zeit versuchen Betrüger über den Versand von E-Mails an persönliche Kontodaten zu kommen und fordern zur Eingabe verschiedener Kontodaten auf (Kontonummer, Passwörter u.ä.). Bitte geben Sie in solchen Fällen auf keinen Fall persönliche Daten ein!
finanzen.net Brokerage wird Ihre Kontodaten niemals per E-Mail anfordern!
In der Regel bieten Banken folgende Sicherheitsmerkmale:
- 128bit SSL Verschlüsselung
- Richtige Bankadresse
- Echtheitszertifikat
Aus rechtlichen Gründen muss bei der Kontoeröffnung die Identität des Kontoinhabers zweifelsfrei festgestellt werden. Zur Identitätsfeststellung stehen zwei Methoden zur Verfügung: das VideoIdent– und das PostIdent-Verfahren. Für Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands steht ein spezielles Formular zur Verfügung.
Informationen zu diesen Legitimationsverfahren finden Sie auf dieser Seite:
Nach Einreichung der vollständigen Unterlagen senden wir Ihnen automatisch Ihre Zugangsdaten (User und Passwort) per Post zu. Sobald Sie diese erhalten haben, können Sie sich online anmelden. Bitte klicken Sie auf www.finanzen-broker.net und anschließend rechts oben auf "KUNDENLOGIN".
Geben sie auf der jetzt geöffneten Login Seite Ihren User (2 Großbuchstaben + Zahlen) über die Tastatur Ihres Rechners ein.
Anschließend werden Sie aufgefordert Ihr Passwort über die nun eingeblendete Sicherheitsstastatur per Mausklick einzugeben.
Beim ersten Login geben Sie bitte Ihre aktuelle Mobiltelefonnummer ein und folgen den weiteren Anweisungen.
In der Postbox werden die persönlichen Dokumente zum Abruf bereitgestellt. Sie haben alternativ die Möglichkeit die Dokumente zusätzlich auf dem Postweg zu erhalten. Bitte beachten Sie hierbei, dass der Versand per Post kostenpflichtig ist.
Zur Änderung Ihrer persönlichen Daten bitte melden Sie sich im Webtrading auf www.finanzen-broker.net an. Unter "Verwaltung" und "Persönliche Einstellungen" können Sie Ihre Daten anpassen.
Alternativ können Sie die Aktualisierung schriftlich erteilen. Senden Sie uns bitte das entsprechende Formular: Aktualisierung der persönlichen Daten per Post zu:
onvista bank
Abteilung: Depotführung
Wildunger Straße 6a
60487 Frankfurt am Main
FAX: +49(0)69 7107 - 100
Sie können Ihr persönliches Passwort ändern, indem Sie im Webtrading unter "Persönliche Einstellungen" den Menüpunkt „Sicherheit“ auswählen. Bitte geben Sie Ihr neues Passwort ein.
Zur Änderung Ihres Namens senden Sie uns bitte eine nicht-beglaubigte Kopie der Namensänderung und des Personalausweises mit neuer Unterschrift zu.
Auf einem bestehenden finanzen.net Brokerage Konto ist die Änderung, Streichung oder Hinzufügung eines Kontoinhabers nicht möglich. Hierfür ist eine weitere Kontoeröffnung notwendig und ein Depotübertrag der Anteile.
Kunden von finanzen.net Brokerage können Ihr Depot und/oder Verrechnungskonto zu Gunsten einer Dritten Bank oder einer sonstigen Dritten Person verpfänden, finanzen.net Brokerage führt solche Geschäftsbeziehungen weiter.
Es bietet sich an, dass die Werte, die verpfändet werden sollen, auf einem zusätzlichen Depot zu separieren, damit die Handlungsmöglichkeit der frei verfügbaren Werte weiterhin gegeben ist.
Für eine Vollmacht benötigen Sie folgende Formulare: Formulare zur Vollmacht. Bitte senden Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen und die des Bevollmächtigten per Post zu.
Die Vollmacht kann von jedem Kontoinhaber sofort widerrufen werden. Bitte erteilen Sie hierzu einen schriftlichen/ telefonischen Auftrag an die onvista bank oder an finanzen.net Brokerage.
Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tod des Kontoinhabers, sie bleibt für die Erben des jeweils verstorbenen Kontinhabers in Kraft. Der Widerruf eines von mehreren Erben bringt die Vollmacht nur für den Widerrufenden zum Erlöschen. Der Bevollmächtigte kann dann von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen.
Nicht mehr gehandelte Wertpapiere können ausgebucht werden. Das erforderliche Formular können Sie über den nachfolgenden Link herunterladen:
Gegenwertlose Ausbuchung von Wertpapieren
Diese Angaben für das finanzen.net Brokerage Konto finden Sie unter Verwaltung und Login Informationen. Hier können Sie auch das Konto festlegen, das voreingestellt zuerst angezeigt werden soll.
Diese Einstellungsmöglichkeit finden Sie unter Verwaltung/ Login Informationen.
Börsengebühr und Maklercourtage werden 1:1 weitergegeben. Eine nach Börsenplätzen sortierte Übersicht der Börsengebühren finden Sie hier: Börsengebühren
Alle Orders können börsentäglich telefonisch in der Zeit von 08:00 bis 22:00 Uhr unter der Telefonnummer (069) 71 07 – 500 erteilt werden. Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls eine Servicegebühr erhoben wird.
Bei finanzen.net Brokerage sind folgende Ordertypen möglich: Market-, Limit-, Stop-, und Stop-Limit-Orders, Trailing Stop Buy, Trailing Stop Loss, One-Cancels-the-Other (Kauf und Verkauf), If-Done, Next, Next-One Cancels the Other.
Die Möglichkeit zur Zeichnung ist vom Produkt abhängig. Einzelheiten zu anstehenden Neuemissionen können Sie bei unserem Händlerteam unter der Telefonnummer (069) 71 07 - 500 erfahren.
Eine Überweisung auf Ihr Referenzkonto nehmen Sie online vor.
Aus Sicherheitsgründen werden Überweisungen nur auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto ausgeführt.
Das Eingehen von Short-Positionen in Aktien ist grundsätzlich nicht möglich.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der EUREX Homepage unter www.eurex.com. Unter dem folgenden Link stellt die EUREX einen kostenlosen Margin-Kalkulator zum Download zur Verfügung: ❯ Margin Calculator
Prinzipiell stehen Ihnen alle Möglichkeiten, die eine Terminbörse bietet, offen.
Der Verkauf von ETF Bruchstücken ist nur telefonisch zu Onlinekonditionen möglich. Bitte kontaktieren Sie unser Händlerteam unter der Rufnummer (069) 71 07-555.
Eine Stornierung von KAG Orders ist nicht möglich da eine sofortige Weiterleitung erfolgt.
Die maximale Gültigkeit beträgt 90 Tage (Tag der Ordererteilung + 89 Tage ).
An den Präsenzbörsen werden zum Jahresende alle Orders automatisch von der Börse gelöscht. Aus diesem Grund ist eine Ordereingabe bis max. 30.12. möglich. Alternativ besteht die Möglichkeit über die angeschlossenen Direkthandelspartner auch über das Jahresende hinaus zu platzieren.
Handeln Sie auch mobil schnell und ohne Umwege! Greifen Sie mit der finanzen.net Broker-App direkt auf Ihr Depot zu! Auch für Nutzer der Börsen-Appsvon finanzen.net ist die Handelsmaske ihres Depots nur noch einen Mausklick entfernt. Ganz gleich, ob Sie gerade eine kursrelevante Nachricht entdecken oder ein von Ihnen beobachtetes Wertpapier ein von Ihnen definiertes Kurslimit erreicht. Ihre Order ist in Windeseile im Markt.
Um die Vorteile in den Börsen-Apps zu nutzen, verknüpfen Sie einfach Ihr finanzen.net Brokerage-Depot mit Ihrem finanzen.net-Account.
Unter dem folgenden Link finden Sie die Informationen zum Schutz der Anmeldung zum Webtrading mittels SMS-Absicherung:
Browser
- Internet Explorer ab Version 9
- Firefox ab Version 3.6
- Chrome ab Version 11
Betriebssystem und Hardware
Um die CFD-Handelsplattform optimal nutzen zu können, sollten folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Betriebssystem ab Microsoft Windows XP
- mindestens 2 Gigabyte RAM Arbeitsspeicher
- mindestens 2 GHz Dual Core
Cookies
- das Akzeptieren von temporären Cookies ist unbedingt erforderlich
Pop-Up-Fenster
- Um die CFD-Handelsplattform aufrufen zu können, müssen Pop-Up-Fenster zugelassen sein
Nutzen Sie alle Vorteil Ihres finanzen.net Brokerage-Depots. Greifen Sie direkt auf finanzen.net, den Apps von finanzen.net oder dem Trading-Desk auf Ihr Brokerage-Depot zu, oder zeigen Sie sich Ihre Wertpapiere in den Apps oder dem geschützten myfinanzen-Bereich an.
Verknüpfen Sie hierzu einfach Ihren finanzen.net-Account mit Ihrem finanzen.net Brokerage-Depot. Es ist ganz einfach, klicken Sie einfach auf nachstehenden Link und folgen Sie den Anweisungen.
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